An- & Abmeldefrist von Sessionsprüfungen
Bis und mit Sonntag, 11. Januar 2026, k?nnen Sie sich von s?mtlichen Sessionsprüfungen ohne Angabe von Gründen abmelden. Dieselbe Frist betrifft auch versp?tete Prüfungsanmeldungen, sofern noch Prüfungspl?tze für die jeweiligen Prüfungen verfügbar sind.
Die elektronische Abmeldung erfolgt über myStudies. Falls Sie sich nicht über myStudies abmelden k?nnen (z.B. weil Sie in diesem Semester ein Gesuch zum Vorziehen von Prüfungen eingereicht haben), so müssen Sie die Abmeldung vor Ablauf der Abmeldefrist per E-Mail bei der Prüfungsplanstelle vornehmen
Nach Ablauf der Abmeldefrist wird eine Abmeldung nur noch direkt über die Prüfungsplanstelle m?glich sein (s. Weisung zum Prüfungsplan). Beachten Sie in diesem Fall, dass Sie sich bis sp?testens 1 Stunde vor Beginn der jeweiligen Prüfung bei der Prüfungsplanstelle melden müssen, falls Sie die Prüfung nicht ablegen werden. Bei E-Mails ist der Zeitpunkt des Mailversands ausschlaggebend.
Absenzen für Prüfungen, die im Rahmen von Prüfungsbl?cken stattfinden, müssen seit der Sommersession 2022 wieder belegt werden (beispielsweise durch ein Arztzeugnis), sofern ein Prüfungsblock unterbrochen werden muss (d.h. eine oder mehrere Prüfungen davon nicht abgelegt werden k?nnen). Mehr Informationen dazu sowie zu den Anforderungen an die Arztzeugnisse finden Sie in der Weisung zum Prüfungsplan (unter Punkt 4.2).
Wir wünschen allen eine erfolgreiche Prüfungssession!