Sexuelle Belästigung
Sexuelle Bel?stigung widerspricht den Werten der ETH Zürich und wird nicht toleriert. Jede Person an der ETH hat das Recht auf den Schutz ihrer pers?nlichen Grenzen.
Kontakt für Betroffene und Ratsuchende
Wenn Sie sexuell bel?stigt wurden, melden Sie sich! Wir beraten Sie rund um Fragen wie: Wie weiter? Wer unterstützt mich? Welche Schritte sind m?glich? Was muss ich beachten?
Die Respektstelle behandelt Ihr Anliegen vertraulich. Gegenüber beteiligten oder beschuldigten Personen bleiben Sie anonym. Auch wenn sich ein Vorwurf gegen Sie richtet, k?nnen Sie das Beratungsangebot in Anspruch nehmen.
Die externe Seite Psychologische Beratungsstelle (Universit?t Zürich / ETH Zürich) ist zur psychischen Unterstützung für Sie da.
Für eine vertrauliche Beratung k?nnen Sie sich alternativ an folgende Stellen wenden:
Ombudspersonen (ETH-extern)
chevron_right Zu den KontaktenBeratungs-??? & Coachingzentrum (StS)
chevron_right Zum Beratungsangebot皇冠体育,皇冠体育app
Studentische Hilfe
Für alle, die an der ETH Zürich mit sexueller Bel?stigung konfrontiert sind: So handeln Sie ...
Sie fühlen sich in Ihrem Studienumfeld bel?stigt? Sie haben das Recht, sich zu wehren.
Was k?nnen Sie konkret tun?
- Reagieren Sie rasch und setzen Sie Grenzen.
Kl?ren Sie die Situation schnellstm?glich. Machen Sie Ihrem Gegenüber klar, wie Sie eine bestimmte Handlung oder Aussage empfinden und fordern Sie, dass dieses Verhalten aufh?rt. - Halten Sie Vorkommnisse schriftlich fest.
Notieren Sie, was, wann, im Beisein von wem und unter welchen Umst?nden geschehen ist und wer allenfalls Zeuge des Vorfalls war. - Holen Sie Hilfe.
Wenn sich die Situation nicht verbessert, wenden Sie sich für eine vertrauliche Beratung über m?gliche weitere Schritte an eine der Anlaufstellen. Dort erhalten Sie auch Informationen zu m?glichen rechtlichen Schritten. Eine Kontaktaufnahme ist streng vertraulich. Es ist sichergestellt, dass Ihnen keine negativen Folgen daraus entstehen.
Die ETH Zürich legt Wert auf eine Kultur des Hinsehens. Alle ETH-Angeh?rigen sind aufgefordert, sich aktiv gegen bel?stigendes Verhalten zu engagieren.
- Fragen Sie nach und bieten Sie Unterstützung an.
Suchen Sie das Gespr?ch mit der betroffenen Person und sprechen Sie das Thema explizit an. Fragen Sie nach, ob sich die Person tats?chlich bel?stigt fühlt. Wenn ja, ermutigen Sie sie, sich an eine der Anlaufstellen zu wenden.
Sie k?nnen sich auch selbst von einer der Stellen beraten lassen. Gespr?che werden absolut vertraulich behandelt. - Informieren Sie eine Lehrperson.
Melden Sie Ihre Beobachtung Ihrer Dozentin oder Ihrem Dozenten. Unternehmen Sie jedoch keine weitergehenden Schritte ohne Zustimmung der betroffenen Person.
Sind Sie nicht sicher, ob Ihr Verhalten von einer anderen Person als bel?stigend aufgefasst wurde? Auch dann k?nnen Sie aktiv werden:
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten.
Würden Sie eine Ihnen nahestehende Person (z.B. Schwester, Freund) gleich behandeln? Wie k?me Ihr Verhalten dort an? Sprechen Sie eventuell mit einer Person, der Sie vertrauen, über den Vorfall. - Sprechen Sie die andere Person an.
Oft gibt es Missverst?ndnisse, die in einem Gespr?ch gekl?rt werden k?nnen. Es empfiehlt sich, ein solches Gespr?ch an einem ?ffentlichen Ort, z.B. einer Cafeteria, abzuhalten. - Suchen Sie Unterstützung.
Die Respektstelle bietet eine vertrauliche Beratung an und kann allf?llige weitere Unterstützungsangebote vermitteln.
Formelle Meldung / externe Abkl?rung
Als Student:in der ETH Zürich k?nnen Sie F?lle von sexueller Bel?stigung auch der Externen Meldestelle melden. Diese führt eine systematische Abkl?rung des Falls mit allen Beteiligten durch und zieht je nach Einsch?tzung Jurist:innen hinzu oder beauftragt juristische Gutachten. Es erfolgt eine Empfehlung an die vorgesetzte Person oder die zust?ndige Stelle.
Voraussetzungen
- Die beschuldigte Person ist Mitarbeiter:in der ETH Zürich.
- Sie wirken konstruktiv an der systematischen Abkl?rung mit.
Frist
Die Meldung sollte so schnell wie m?glich erfolgen – in der Regel innerhalb von sechs Monaten nach dem letzten Vorfall.
Das externe Seite Gleichstellungsgesetz versteht unter sexueller Bel?stigung jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Bel?stigung kann sich w?hrend der Arbeit, des Studiums oder bei Veranstaltungen ereignen. Sie kann von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen ausgehen, von Studierenden, Angeh?rigen von Partnerbetrieben oder von Externen.
Für die Beurteilung, ob es sich um einen harmlosen Flirt, eine sich anbahnende Beziehung unter Kommiliton:innen oder um einen Fall von sexueller Bel?stigung handelt, gibt es eine einfache Regel: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der bel?stigenden Person, sondern wie ihr Verhalten bei der betroffenen Person ankommt, ob diese es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.
Sexuelle Bel?stigung kann mit Worten, Gesten oder Taten ausgeübt werden. Sie kann von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgehen. Konkret heisst das beispielsweise:
- Unerwünschte Ann?herungen
wie scheinbar zuf?llige oder aufgedr?ngte K?rperberührungen, unerwünschte Einladungen mit eindeutiger Absicht, Nachstellen von ETH-Angeh?rigen innerhalb und ausserhalb der Hochschule etc. - Sexuelle Anspielungen
wie anzügliche oder zweideutige Bemerkungen, Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten oder die sexuelle Orientierung von Frauen und M?nnern etc. - Pornografisches Material
wie das Vorzeigen, Aufh?ngen oder Versenden von pornografischen Darstellungen etc. - Sexuelle ?bergriffe
wie N?tigung oder Vergewaltigung etc.
Sexuelle Bel?stigung ist kein Kavaliersdelikt! Sie ist nicht nur gesetzlich verboten, sondern hat weitreichende negative Auswirkungen sowohl auf die betroffenen Personen als auch auf die Institution. An der ETH Zürich werden sexuelle Bel?stigungen nicht toleriert und k?nnen – ungeachtet der Stellung und Funktion der bel?stigenden Person – klare personalrechtliche oder disziplinarische Konsequenzen haben.
Sie haben respektloses Verhalten an der ETH Zürich erlebt oder beobachtet, m?chten aber nicht mit Ihrem Namen auftreten? Lassen Sie es die ETH Zürich anonym wissen.
Bitte beachten Sie: Eine anonyme Meldung leitet kein Kl?rungsverfahren ein. Sie dient dazu, dass die ETH Zürich sich stetig weiterentwickeln kann.
E-?Learning zum Umgang mit sexueller Bel?stigung
Das E-?Learning zum Umgang mit sexueller Bel?stigung im Studien-???? und Arbeitsalltag richtet sich an alle ETH-????Angeh?rigen.