Informationen zu Studieren mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung

Sie studieren an der ETH Zürich und haben Fragen zum Studium mit Behinderung oder chronischer Krankheit? Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu Unterstützungsangeboten und nachteilsausgleichenden Massnahmen.

Nachteilsausgleichende Massnahmen

Je nach Situation braucht es Massnahmen, um behinderungsbedingte Nachteile von betroffenen Studierenden auszugleichen.

In der Regel betreffen diese Massnahmen Leistungskontrollen. Hierfür ist eine Beratung beim Beratungs- & Coachingzentrum und anschliessend ein Antrag auf Nachteilsausgleich notwendig. Wenn Sie bereits über ein ?rztliches Attest verfügen, nehmen Sie dieses an das Gespr?ch mit. So kann gleich eine Einsch?tzung abgegeben werden, ob das ?rztliche Zeugnis alle zwingend erforderlichen Kriterien beinhaltet. Sind darüber hinaus weitere Hilfsmittel w?hrend dem Semester notwendig, so wird in der Beratung gekl?rt, ob es dafür ebenfalls einen NTA braucht.

Ziel solcher Massnahmen ist ausschliesslich der Ausgleich des aus der Behinderung resultierenden Nachteils. Bei s?mtlichen Massnahmen müssen die zentralen inhaltlichen Anforderungen einer Ausbildung/Prüfung erfüllt werden und der Studienabschluss muss gleichwertig bleiben.

Hindernisfreiheit an der ETH

Finden Sie weitere hilfreiche Links zum Thema Accessibility an der ETH Zürich hier.

Informationen für Doktorierende

Doktorierende wenden sich für Beratung und Information direkt an die Doktoratsadministration und finden weitere Informationen beim Welcome Center.

Informationen für Studierende der Weiterbildung

Studierende von Weiterbildungsprogrammen wenden sich für
Beratung und Information direkt an die Gesch?ftsstelle.

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