Arbeitsvertrag verlängern
Als Betreuer:in von Doktorierenden sind Sie für die fristgerechte Verl?ngerung der Anstellungen verantwortlich.
Anstellungsdauer
Die Anstellung von Doktorierenden dauert von der Immatrikulation bis zur Doktorprüfung.
Erstvertrag und Folgevertr?ge
Der erste Vertrag hat eine Mindestdauer von 18 Monaten und umfasst sowohl das Eignungskolloquium als auch eine allf?llige Wiederholung.
Folgevertr?ge dauern in der Regel mindestens 12 Monate. Vor Abschluss des Doktorats kann ein Vertrag ausnahmsweise eine kürzere Dauer haben, wenn sich dessen Ende am bereits festgelegten Termin der Doktorprüfung orientiert.
Ablauf
Doktorierende werden in der Regel sechs Monate vor Ablauf ihres Vertrags über die Fortsetzung informiert, mindestens jedoch drei Monate im Voraus.
Arbeitsvertr?ge verl?ngern sich nicht automatisch. Der Prozess zur Verl?ngerung ist sp?testens zwei Monate vor Vertragsende im ETHIS zu starten.
Nichtverl?ngerung
Voraussetzung
Eine Nichtverl?ngerung des Arbeitsvertrags ist nur m?glich, wenn Sie die Betreuung niedergelegt haben – aufgrund fortw?hrender Leistungs- oder Verhaltensprobleme der:des Doktorierenden.
Ablauf
Wenn Doktorierende nicht die erwarteten Leistungen erbringen oder es Verhaltensprobleme gibt, sprechen Sie diese frühzeitig an. Kommunizieren Sie Erwartungen und Zielvorgaben klar und schriftlich, und setzen Sie angemessene Fristen zur Verbesserung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Seite Leistungs- und Verhaltensprobleme.
Sollte der:die Doktorierende die vereinbarten Ziele weiterhin nicht erreichen, k?nnen Sie von der Betreuung zurücktreten.
Beachten Sie:
- Ihre Rücktrittserkl?rung ist zwingend im ETHIS abzulegen.
- Beziehen Sie in jedem Fall frühzeitig Ihre:n HR Partner:in in den Prozess ein.